I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung oder Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume ist nicht gestattet.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons 'ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN' zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Steuern und lokalen Abgaben ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, behält sich das Hotel vor, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anzuheben.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreier Rücktritt (siehe V.) des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Identität des Kunden oder Aufenthaltszwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Punkt I.2. vorliegt.
IV. Rücktritt des Hotels — Folgen
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt ein Schadenersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalisieren.
V. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Ersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Veranstaltungsräumen behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer/Räume sowie die eingesparten Aufwendungen sind anzurechnen. Die eingesparten Aufwendungen können pauschalisiert werden.
V.4.1 Kostenfreie Stornierung von Zimmern
- 15 und mehr Zimmer: bis 30 Tage vor Anreise möglich
- 10 bis 14 Zimmer: bis 20 Tage vor Anreise möglich
- 4 bis 9 Zimmer: bis 10 Tage vor Anreise möglich
- 2 bis 3 Zimmer: bis 2 Tage vor Anreise möglich
- 1 Zimmer: bis 14:00 Uhr am Anreisetag möglich
V.4.2 Stornogebühren bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus reserviert hatte, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
- Bis 15 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 25 %
- Bis 10 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 50 %
- Bis 5 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 75 %
- Bis 2 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 80 % der bestellten Leistungen
V.5 Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungstermin dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
2. Verringert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 5 %, soll der Kunde dies frühzeitig mitteilen, spätestens innerhalb der unter Ziffer 1 festgelegten Frist. In diesem Fall wird die ursprüngliche Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf mitgebrachte Speisen und Getränke zu Veranstaltungen sowie in den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels nicht verzehren. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel dem Kunden für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Anspruch nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VIII. Haftung
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VIII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens 3.500 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Das Anbringen von mitgebrachtem Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige Zustimmung (Textform) des Hotels untersagt.
7. Für Beschädigung der Einrichtung, des Inventars oder der Technik, die durch den Kunden bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstiger Dritter aus seinem Bereich verursacht werden und die vom Hotel nicht zu vertreten sind, haftet der Kunde, sofern er Unternehmer ist. Dem Kunden wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten hat, abzuschließen.
8. Unser Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen innerhalb des Hauses ist nicht gestattet. Sollten wir feststellen, dass innerhalb des Hotels geraucht wurde, werden wir eine Reinigungspauschale von 250,00 € für den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
9. Wird im Rahmen einer Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Kunde erforderlichenfalls die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Kunden hinsichtlich aller Forderungen, die aus einer unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Gera.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Gera. Das Hotel kann den Kunden wahlweise aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt bei Fragen
Für Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu konkreten Buchungen wenden Sie sich bitte direkt an uns: